A. Geltungsbereich und Ausschluss abweichender Regelungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftige geschlossenen Kauf- und Werkverträge zwischen Licht Factory GmbH und Verbrauchern, Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, die im Folgenden „Kunden“ genannt werden.

I. Einige der nachfolgenden Bedingungen sind nur auf Verbraucher gemäß §13 BGB beschränkt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Andere Regelungen dieser AGB sind in Ihrer Geltung ausdrücklich auf Unternehmer beschränkt. Unternehmer gemäß § 14 BGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

II. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragswerke werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese haben auch dann keine Gültigkeit, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder vorbehaltlos Leistungen gegenüber dem Kunden erbringen oder Leistungen des Kunden annehmen. Wir haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde der Geltung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen widerspricht. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben auch dann keine Gültigkeit, wenn diese unabhängig vom Inhalt unserer Bestimmungen von gesetzlichen Regelungen abweichen.

 

B. Besondere Geschäftsbedingungen für bestimmte Waren

Wir bieten ein umfassendes Sortiment an, welches auch Waren Dritter enthält. Ergänzend zu diesen AGB können daher zu einzelnen Produkten die entsprechenden Nutzungsbedingungen der jeweiligen Hersteller oder Lieferanten gelten. Diese sind gegebenenfalls auf der Produktseite des jeweiligen Herstellers oder Lieferanten zu finden.

 

C. Vertragsschluss

I. Die in unseren Katalogen, Online-Katalogen, Prospekten und Anzeigen enthaltenen Darstellungen von Produkten und Leistungen stellen kein bindendes Angebot dar; sie stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, uns ein verbindliches Angebot in Form einer Bestellung zu unterbreiten.

II. Ein verbindliches Angebot erfolgt, vorbehaltlich anderweitiger vertraglicher Vereinbarungen, durch die Aufgabe der Bestellung durch den Kunden. Die Bestellung ist für den Kunden verbindlich.

III. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 4 Wochen nach Aufgabe der Bestellung anzunehmen. Bei Verbrauchern erfolgt die Annahme innerhalb von 3 Tagen nach Zugang des Angebots bei uns. Die Annahme erfolgt in der Regel durch Zusendung einer Auftragsbestätigung, durch Ausführen des Auftrags oder durch die Versendung der bestellten Ware.

IV. Technische Änderungen der angebotenen Produkte und Leistungen sowie technisch notwendige Änderungen der vom Kunden im Zusammenhang mit der Bestellung gemachten Angaben bezüglich der Ausführung der Produkte und Leistungen in Form, Farbe, Menge oder Gewicht bleiben vorbehalten. Dies gilt nicht, sofern sie für den Kunden unzumutbar sind.

IV. Technische Änderungen der angebotenen Produkte und Leistungen sowie technisch notwendige Änderungen der vom Kunden im Zusammenhang mit der Bestellung gemachten Angaben bezüglich der Ausführung der Produkte und Leistungen in Form, Farbe, Menge oder Gewicht bleiben vorbehalten. Dies gilt nicht, sofern sie für den Kunden unzumutbar sind.

V. Ergänzungen und Abänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Erfordernis der Schriftform besteht auch bei Zusendung eines Telefaxes oder einer E-Mail. Soweit unsere Mitarbeiter mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, bedürfen diese stets unserer schriftlichen Bestätigung.

VI. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, sofern wir die Fehl- oder Nichtlieferung nicht zu vertreten haben. Über die Nichtverfügbarkeit einer Lieferung wird der Kunde unverzüglich informiert. Bereits erfolgte Zahlungen werden erstattet.

 

D. Wirksamkeit des Vertrages

I. Ein zwischen uns und dem Kunden geschlossener Kauf-, Werk- oder Werklieferungsvertrag ist unabhängig von gegebenenfalls erforderlichen behördlichen Genehmigungen oder Genehmigungen Dritter wirksam.

II. Der Kunde hat sämtliche erforderliche Genehmigungen selbständig einzuholen. Soweit wir ausnahmsweise im Rahmen der Erteilung der erforderlichen Genehmigungen tätig werden, so geschieht dies ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Kunden. Die durch die Erstellung der erforderlichen Unterlagen bei uns zusätzlich entstandenen Kosten sind ebenfalls vom Kunden zu erstatten.

III. Sofern aufgrund behördlicher oder anderweitiger Vorschriften Änderungen des Auftrags oder an der Ware erforderlich werden, so gelten diese als vom Kunden in Auftrag gegeben. Hierdurch entstehende zusätzliche Kosten sind vom Kunden zu tragen.

 

E. Widerrufsrecht

I. Soweit es sich bei dem Kunden um einen „Verbraucher“ handelt, steht ihm ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu.

 

F. Widerrufsbelehrung

Als Verbraucher hat der Kunde das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein vom Kunden benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist,

a.) die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt habe und diese einheitlich geliefert wird bzw. werden;

b.) die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese getrennt geliefert werden;

c.) die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine Ware bestellt haben, die in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird;

d.) die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern im Rahmen einer Bestellung Waren zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg geliefert werden.

Damit der Kunde sein Widerrufsrecht ausüben kann, muss er uns Licht Factory GmbH Friedrich-Eck-Straße 16 98693 Ilmenau / OT Langewiesen Telefax-Nr.: +49 (0)3677 / 46 78 73 Email: info@licht-factory.eu

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs

Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, haben wir dem Kunden alle Zahlungen, die wir seitens des Kunden erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über dessen Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis der Kunde den Nachweis erbracht haben, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an uns (Licht Factory GmbH, Friedrich-Eck-Straße 16, 98693 Ilmenau / OT Langwiesen) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Wir tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit dem Kunden zurückzuführen ist.

II. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren,

– die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,

– bei Verträgen zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen,

– wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden

– sowie auch nicht bei der Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

III. Der Kunde hat Beschädigungen und Verunreinigungen zu vermeiden. Wir bitten den Kunden die Ware möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurückzusenden. Der Kunde sollte ggf. eine schützende Umverpackung verwenden. Wenn der Kunde die Originalverpackung nicht mehr besitzt, sorgt er mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden, um Schadensersatzansprüche wegen Beschädigungen infolge mangelhafter Verpackung zu vermeiden. Die in Ziffer M HAFTUNG genannten Modalitäten sind nicht Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden.)

— An: Licht Factory GmbH, Friedrich-Eck-Straße 16, 98693 Ilmenau / OT Langewiesen, Telefax-Nr.: +49 (0)3677 / 46 78 73, Email: info@licht-factory.eu mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail).

— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

— Bestellt am (*)/erhalten am (*)

— Name des/der Verbraucher(s)

— Anschrift des/der Verbraucher(s)

— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

— Datum

(*) Unzutreffendes streichen

 

G. Zahlungsbedingungen / Fälligkeit der Vergütung / Zahlungsverzug

I. Es gilt ergänzend die Preisliste von Licht Factory GmbH in ihrer jeweils geltenden Fassung. Preise können als verbindlicher Festpreis, als Richtpreis, nach Stundenaufwand oder Aufmaß vereinbart werden; genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile und verstehen sich zuzüglich Versandkosten.

II. Bei Werbeanlagen oder sonstigen Werken, welche einschließlich Montage angeboten werden, sind im Preis nicht enthalten: Die Elektroinstallation, die Gerüststellung oder evtl. Hebezeuge, etwaige Leistungen anderer Gewerke, wie insbesondere Maurer-, Verputz-, Dach-, Stemm- oder Abdichtungsarbeiten, die Kosten für einen Standsicherheitsnachweis sowie Entsorgungskosten.

III. Sofern die von uns geschuldete Leistung nicht binnen vier Monaten zu erbringen ist, gilt Folgendes: Ändern sich nach der Preisvereinbarung Abgaben oder andere Fremdkosten, die im vereinbarten Preis enthalten sind, oder entstehen sie neu, sind wir im entsprechenden Umfang zu einer Preisänderung berechtigt. Wir behalten uns weiter eine Erhöhung des vereinbarten Preises vor, wenn aufgrund einer Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Lieferung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte Umstände eintreten, die die Herstellung oder den Einkauf des betreffenden Erzeugnisses gegenüber dem Zeitpunkt der Preisvereinbarung wesentlich verteuern.

III. Falls nicht anders vereinbart oder in unseren Rechnungen angegeben, hat die Zahlung – ohne Abzüge, insbesondere auch ohne Skontoabzug – in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Bei Zahlung durch Vorkasse wird der zu zahlende Betrag 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Kunden nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

IV. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist je 1/3 des Preises bei Auftragserteilung und 1/3 bei Montage- bzw. Lieferbereitschaft fällig, der Rest bei Lieferung der gekauften Ware bzw. im Falle der Erstellung eines Werkes bei dessen Abnahme. Andere Zahlungsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

V. Leistungen, die entgegen der Vereinbarung auf Wunsch des Kunden an Sonn- oder Feiertagen oder nachts durchgeführt werden müssen, werden mit den für Arbeitslöhne üblichen Aufschlägen berechnet. Kann die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, so trägt der Vertragspartner für alle Löhne, Fahrgeld, Rüstzeit, Vorbereitung und Bearbeitung die Kosten.

VI. Der Kunde kommt spätestens 20 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf.

VII. Wird dieses Zahlungsziel überschritten, hat der Kunde als Verbraucher, ohne Mahnung, ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen; der Kunde als Unternehmer, ohne Mahnung, ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

VIII. Wechsel werden zur Zahlung nur nach vorheriger besonderer schriftlicher Vereinbarung entgegengenommen. In besonderen Fällen behalten wir uns vor, die Annahme von Schecks zu verweigern. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt freiwillig und erfüllungshalber. Sie führt erst mit deren Einlösung zur Zahlung.

IX. Sämtliche Mitarbeiter von uns sind nur dann berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen, wenn sie eine entsprechende Vollmacht vorweisen.

X. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die uns nach dem jeweiligen Vertragsabschluss bekannt werden und die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen gegen den Kunden, der nicht Verbraucher ist, einschließlich laufender Wechselverpflichtungen zur Folge. Wir sind in diesem Falle berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des uns hierdurch entstehenden Schadens zu verlangen, es sei denn, der Kunde leistet Vorauszahlung oder ausreichende Sicherheit.

XI. Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur möglich, sofern die Gegenforderung unbestritten ist, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurde.

XII. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden gilt nur für Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis.

XIII. Für Muster, Skizzen, Entwürfe und sonstige Projektierungsleistungen, die vom Kunden ausdrücklich verlangt werden, ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

 

H. Anfechtung

Bei Anfechtung des Vertrags aufgrund eines sich aus § 119 BGB ergebenden Anfechtungsgrundes hat der Kunde der Licht Factory GmbH den entstandenen Vertrauensschaden zzgl. eines Betrages in Höhe von 10 % des Auftragswertes für bereits erfolgten Arbeitsaufwand zu ersetzen. Sofern es sich bei der bestellten Ware um eine Sonderanfertigung handelt, ist eine Anfechtung gemäß § 119 BGB ausgeschlossen.

I. Lieferung und Abnahme / Abnahmepflicht

I. Bei Lieferung der Ware erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, Versand oder Transport auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Mangels anderweitiger Vereinbarung steht uns die Wahl des Versandwegs, der Versandart sowie des Transportmittels und der Verpackungsart zu. Beim Kunden der Unternehmer ist, erfolgt der Abschluss einer Transportversicherung mangels anderweitiger Vereinbarung durch den Kunden. Die hierdurch entstehenden Kosten hat der Kunde zu tragen. Etwaige Transportschäden müssen unverzüglich durch Tatbestandsaufnahme gegenüber dem Transporteur festgestellt werden. Bei unerheblichen Mängeln darf die Entgegennahme der Waren nicht verweigert werden.

II. Versandfertig gemeldete Ware, die vom Kunden innerhalb von 5 Werktagen nicht abgerufen wird, wird auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert.

III. Werden Werbeanlagen oder sonstige Werke durch uns montiert ist der Kunde zur unverzüglichen Abnahme nach Beendigung der Montage verpflichtet. Bei Verhinderung hat der Kunde die Abnahme binnen 12 Werktagen durchzuführen. Unterbleibt diese, gilt die Abnahme mit Ablauf der Frist als erfolgt, wenn wir den Kunden bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hingewiesen haben.

IV. Erfüllt der Kunde seine Abnahmepflichten nicht oder nicht rechtzeitig, so sind wir, unbeschadet sonstiger Rechte, nicht an die Vorschriften über den Selbsthilfeverkauf gebunden und können den Liefergegenstand, nachdem wir dem Kunden erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt haben, freihändig verkaufen. Wir können in diesem Falle ohne gesonderten Nachweis einen Schaden in Höhe von 25 % des Bestellwertes geltend machen. Der Nachweis eines geringeren Schadens durch den Kunden oder eines höheren Schadens durch uns ist nicht ausgeschlossen.

 

J. Lieferzeit

I. Lieferfristen sind – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde – unverbindlich.

II. Vereinbarte Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, rechtzeitige Materialbeistellungen, soweit diese vereinbart wurden, an dem Tage an dem der Auftrag in technischer und gestalterischer Hinsicht endgültig geklärt ist. Mit Meldung der Versandbereitschaft gilt die Lieferfrist als eingehalten. Wird die Art oder der Umfang der Bestellung nachträglich einvernehmlich geändert, wird eine gegebenenfalls ursprünglich vereinbarte Lieferzeit außer Kraft gesetzt.

III. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den dadurch entstehenden Schaden – einschließlich etwaiger Mehraufwendungen – ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere das Recht zum Rücktritt vom Vertrag, behalten wir uns vor.

IV. Nicht vorhersehbare, nicht abwendbare Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Streik und Aussperrung, bei uns oder bei einem unserer Lieferanten, welche uns oder unsere Lieferanten an der rechtzeitigen, sachgemäßen Ausführung hindern, berechtigen uns nach unserer Wahl, die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise zu beenden oder auszusetzen. Bei Überschreitung von Lieferzeiten bleibt der Kunde zur Abnahme verpflichtet. Der Kunde wird von uns unverzüglich über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt informiert. Der höheren Gewalt stehen alle unvorhersehbaren, nicht abwendbaren Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. währungs- und handelspolitische Maßnahmen, Betriebsstörungen (z. B. Feuer, Rohstoff- oder Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei uns, unseren Lieferanten oder einem Unterlieferanten eintreten. Wir setzen uns für eine sorgfältige Auswahl unserer Vor- bzw. Unterlieferanten ein.

V. Soweit der Kunde Terminverzögerungen zu vertreten hat, insbesondere indem er Pflichten gemäß Abschnitt I unterlässt oder nicht fristgerecht erbringt, verschieben sich die vereinbarten Ausführungstermine oder entfallen vollständig, wenn eine Verschiebung nicht zumutbar ist. Die daraus resultierenden Terminverschiebungen führen nicht zum Verzug unsererseits. Die dadurch entstehenden Warte-/Ausfallzeiten gehen zu Lasten des Kunden und werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

 

K. Versandkosten/Gefahrenübergang / Teillieferungen

I. Der Kunde trägt die Versandkosten ab dem Ort der Niederlassung von Licht Factory GmbH, Friedrich-Eck-Straße 16, 98693 Ilmenau / OT Langewiesen.

II. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Kunden, der Unternehmer ist über, wenn der Liefergegenstand das Werk oder Lager verlassen hat. Das gilt auch, wenn der Transport mit unseren eigenen Beförderungsmitteln durchgeführt wird, wenn Teillieferungen erfolgen oder, wenn wir noch andere Leistungen, z.B. Versendungskosten, Anfuhr, Aufstellung oder Inbetriebnahme übernommen haben. Bei vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Teillieferungen sind in Ausnahmefällen zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind, wobei die verursachten zusätzlichen Versandkosten von uns getragen werden. Ist der Kunde Verbraucher geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder im Zeitpunkt des Annahmeverzugs über.

II. Die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auch bei in unserem Lager befindlicher Ware auf den Kunden über, wenn dieser sich im Annahmeverzug befindet.

III. Wenn von uns verschuldete Verzögerungen länger als drei Monate dauern, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich benachrichtigen.

 

L. Rechte des Kunden wegen Sach- und Rechtsmängeln

Für Mängel des Liefergegenstandes und bei Rechtsmängeln haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche vorbehaltlich Abschnitt I wie folgt:

I. Wir übernehmen keine Garantien im Sinne von Haftungsverschärfungen oder der Übernahme besonderer Einstandspflichten, es sei denn, die Übernahme wird schriftlich vereinbart und der Begriff „Garantie“ ausdrücklich verwendet. So dienen insbesondere Proben, Muster und Angaben über die Beschaffenheit des Liefergegenstandes der bloßen Spezifikation und begründen keine Garantien. Eine Bezugnahme auf vom Kunden mitgeteilte Daten oder eine Wiederholung solcher Daten dient ebenfalls nur der Leistungsbeschreibung und stellt keine Beschaffenheitsgarantie dar; keinesfalls werden derartige Daten von uns auf ihre technische oder anderweitige Richtigkeit überprüft.

II. Der Kunde trägt insbesondere im Hinblick auf den vorgesehenen Verwendungszweck die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der an uns zu übergebenen (technischen) Unterlagen und Zeichnungen und zwar auch dann, wenn Änderungen von uns vorgeschlagen werden, die seine Billigung finden. Werden Auswahlmuster vom Kunden eingesandt, haften wir nur dafür, dass die Lieferung entsprechend dem Auswahlmuster unter Berücksichtigung etwaiger Berichtigungen ausgeführt wird. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand ist der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.

III. Der Kunde muss den Liefergegenstand unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen untersuchen und offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes am Bestimmungsort uns gegenüber schriftlich mitteilen, ansonsten ist er mit seinen Mängelrechten ausgeschlossen. Bei nicht offensichtlichen Mängeln gilt dies entsprechend mit der Maßgabe, dass der Mangel innerhalb von 7 Tagen ab Entdeckung schriftlich mitzuteilen ist. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Nach Durchführung einer Abnahme des Liefergegenstandes durch den Kunden ist die Rüge von Mängeln, die bei der Abnahme offensichtlich waren, ausgeschlossen.

IV. Uns ist in allen Fällen Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel selbst festzustellen. In dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden des Kunden haben wir den gerügten Mangel sofort festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen sofort an uns zurückzusenden. Wenn der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, verliert er etwaige Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln.

IV. Uns ist in allen Fällen Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel selbst festzustellen. In dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden des Kunden haben wir den gerügten Mangel sofort festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen sofort an uns zurückzusenden. Wenn der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, verliert er etwaige Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln.

V. Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Angelieferte Gegenstände sind, sofern sie ausschließlich unwesentliche Mängel aufweisen, unbeschadet der Rechte in Abschnitt L. vom Kunden entgegenzunehmen.

VI. Für Mängel des Liefergegenstandes leisten wir zunächst Nacherfüllung, wobei uns die Wahl zwischen der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) und der Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) vorbehalten ist. Wir können mindestens zwei Mal vorhandene Mängel beseitigen oder Ersatz liefern; wir können von Nachbesserung zu Ersatzlieferung wechseln. Dabei sind wir im Rahmen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nur zur Lieferung solcher Ware verpflichtet, die der ursprünglichen Bestellung entsprechen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.

VII. Der Kunde kann erst dann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Rücktritt vom Vertrag erklären oder Schadensersatz gemäß Abschnitt I. verlangen, wenn wir – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine uns gesetzte angemessene Frist zur Nacherfüllung fruchtlos verstreichen lassen oder ein Fehlschlagen der Nacherfüllung vorliegt. Eine Nacherfüllungsfrist ist angemessen, wenn sie der Hälfte der ursprünglichen Lieferfrist entspricht, mindestens aber 2 Wochen beträgt. Das Recht auf Herabsetzung der Vergütung (Minderung) ist grundsätzlich ausgeschlossen.

VIII. Durch die Nacherfüllung entstehende Kosten tragen wir nicht, soweit sich die Aufwendungen dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht worden ist, es sei denn dies entspräche seinem vertragsmäßigen Gebrauch.

IX. Ansprüche aus Mängeln des Liefergegenstandes verjähren nach einem Jahr, gerechnet ab Ablieferung bzw. – soweit eine Abnahme erfolgt ist – ab dieser, hilfsweise ab Anzeige der Abnahmebereitschaft.

IX. Ansprüche aus Mängeln des Liefergegenstandes verjähren nach einem Jahr, gerechnet ab Ablieferung bzw. – soweit eine Abnahme erfolgt ist – ab dieser, hilfsweise ab Anzeige der Abnahmebereitschaft.

X. Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung führt nicht zum Neubeginn der Verjährungsfrist. Diese verlängert sich jedoch um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Unterbrechungen der Nutzung.

XI. Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektronische oder elektrische Einflüsse, auch sofern sie nicht auf ein Eigenverschulden des Kunden zurückzuführen sind.

XII. Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendigen erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Kunde nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.

XIII. Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht für uns keine Haftung für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne die vorherige Zustimmung von uns vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes.

XIIII. Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung bei Lieferung anderer als vertragsgemäßer Ware.

 

M. Haftung und Nebenpflichten

Im Falle unterlassener oder fehlerhafter Informationen, Vorschläge oder Beratungen sowohl vor als auch nach Vertragsschluss sowie bei Verletzung sonstiger vertraglicher Nebenpflichten gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Kunden die Regelungen der Abschnitte L. und N.

 

N. Haftung /Schadenersatz und Aufwendungen

Wir haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

I. Wir haften nicht für Schäden, die aufgrund eines Mangels jedoch nicht am Werk selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden). Dies gilt nicht, sofern wir den Mangel arglistig verschwiegen haben, eine eventuell eingeräumte Beschaffenheitsgarantie nicht eingehalten wurde sowie bei Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit. Ferner gilt dieser Ausschluss nicht, sofern es sich um eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung handelt.

II. Wir haften uneingeschränkt für Schäden die aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen. Außerdem haften wir uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist und im Rahmen einer Garantie.

IV. Wir haften ebenfalls uneingeschränkt, wenn dies aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften vorgeschrieben ist.

V. Im Übrigen haften wir bei fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Pflicht aus dem Vertrag, lediglich in Höhe eines vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Durchschnittsschadens. Bei wesentlichen Vertragspflichten handelt es sich um Pflichten, die wir im Rahmen des Vertrages zur Erreichung des Vertragszweckes auferlegt wurden und auf die der Käufer regelmäßig vertrauen durfte, wenn die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erst aufgrund der Erfüllung dieser Pflichten möglich ist.

V. Im Übrigen haften wir bei fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Pflicht aus dem Vertrag, lediglich in Höhe eines vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Durchschnittsschadens. Bei wesentlichen Vertragspflichten handelt es sich um Pflichten, die wir im Rahmen des Vertrages zur Erreichung des Vertragszweckes auferlegt wurden und auf die der Käufer regelmäßig vertrauen durfte, wenn die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erst aufgrund der Erfüllung dieser Pflichten möglich ist.

VI. Bei der fahrlässigen Verletzung einer für den Vertrag nicht wesentlichen Pflicht (Nebenpflicht), ist die Ersatzpflicht begrenzt auf die Höhe des Auftragswertes.

VII. Diese Regelungen gelten auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

O. Eigentumsvorbehalt

I. Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche unser Eigentum.

II. Im Falle von Verbindung und Vermischung setzt sich unser Eigentum an dem neu entstandenen Gegenstand im Verhältnis der gelieferten Ware zu demjenigen des neuen Gegenstandes fort. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne von Abschnitt J. Absatz 1. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht uns das Miteigentum anteilig an der neuen Sache zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der neuen Sache im Umfang des Wertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die Miteigentumsrechte des Kundens gelten als Vorbehaltsware im Sinne von Abschnitt J. Absatz 1.

III. Solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ist der sich ggf. bereits im Besitz der Ware befindliche Kunde verpflichtet, diese pfleglich zu behandeln.

IV. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den Wechsel des Geschäftssitzes hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Soweit der Dritte bei einer Pfändung nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns insoweit entstandenen Ausfall. Der Kunde darf die gelieferte Ware jedoch nicht selbst verpfänden oder sicherungsübereignen. Er hat die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten und haftet für den entstandenen Ausfall.

V. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

VI. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

P. Urheberrechte

I. An Angeboten, Zeichnungen, Entwürfen und anderen Unterlagen behalten wir uns unsere eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Diese dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden.

II. Die Angebote, Entwürfe usw. dürfen Dritten, insbesondere Wettbewerbern, nicht zugänglich gemacht und nicht zu Ausschreibungszwecken verwendet werden. Bei Nichtannahme des Angebots sind sie unverzüglich zurückzugeben.

Q. Erfüllungsort und Gerichtsstand / Schlussbestimmungen

I. Die Vertragssprache ist Deutsch.

II. Erfüllungsort ist Ilmenau, sofern der Kunde Unternehmer ist.

III. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Ilmenau, sofern der Kunde Unternehmer ist.

IV. Abschnitt II. dieser Bedingungen gilt entsprechend für Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder der EU haben oder deren gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

V. Abschnitt II. und Abschnitt III. lassen unsere Befugnis ein Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen unberührt.

VI. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Kollisionsrechtlichen Bestimmungen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen. Die Anwendung des U.N.-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl soweit nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, verkürzt oder sogar entzogen wird.

 

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